Ergänzungsleistungen – Übergangsfrist läuft Ende 2023 ab Berechnung nach neuem Recht ab 1. Januar 2024

Ergänzungsleistungen – Übergangsfrist läuft Ende 2023 ab Berechnung nach neuem Recht ab 1. Januar 2024

Die Revision des Ergänzungsleistungsrechts (EL-Reform) ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Für Personen, die zu diesem Zeitpunkt bereits Ergänzungsleistungen bezogen hatten, zeigten Gesetzesänderungen noch keine unmittelbaren Auswirkungen. Denn für die Umstellung vom alten zum neuen Recht hat die EL-Reform eine dreijährige Übergangsfrist vorgesehen. Diese Frist läuft am 31. Dezember 2023 ab. Ab 2024 werden nur noch die geänderten Gesetzesbestimmungen zur Anwendung kommen. Was heisst das und wer ist davon betroffen? Prüfen Sie, ob auf Ihrem Entscheid zu den Ergänzungsleistungen im Jahr 2023 der Hinweis steht Berechnung nach dem «bisherigen Recht» oder nach «altrechtlichen Bestimmungen». Wenn eines davon zutrifft, werden sich die neuen Regelungen bei Ihnen erstmals im Jahr 2024 auswirken. Wir machen Sie deshalb auf einige wesentliche Punkte aufmerksam. Bei weiterführenden Fragen oder Unklarheiten ist es wichtig, dass Sie sich so schnell wie möglich an ihre Regionalleiterin wenden.

Hier finden sie das Procap Merkblatt als PDF


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