Berufliche Eingliederung
Die IV funktioniert nach dem Grundsatz "Eingliederung vor Rente". Jugendliche mit Behinderung haben in Form der erstmaligen beruflichen Ausbildung Anspruch auf Unterstützung der IV. Auch für Erwerbstätige die wegen einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, die bisherige Tätigkeit ganz oder grossmehrheitlich auszuüben, hat die IV eine Anzahl von möglichen Instrumenten zur Hand. Entweder um den Arbeitsplatz zu erhalten, oder eine Neueingliederung vorzubereiten und durchzuführen. Erst wenn Eingliederungsmassnahmen nicht oder nur teilweise möglich sind, prüft die IV den Anspruch auf Rentenleistungen. Der Kurs zeigt auf, wo und wie die IV unterstützen kann und erläutert Massnahmen welche die IV zur Umschulung und Eingliederung in die Arbeitswelt kennt.
Dieses Angebot richtet sich primär an Betroffene, Interessierte sowie auch an Profis aus dem Sozialwesen.
Die Veranstaltung wird geleitet von Silvan Meier Rhein, Rechtsanwalt bei Procap Schweiz.
HIER finden sie die Daten und die Anmeldeinformationen.