Grundsätzlich sind unsere Beratungen für Mitglieder kostenlos. Bei Neumitgliedern muss jedoch eine Kostenpauschale erhoben werden, wenn ein Beratungsfall auf Ihren Wunsch eröffnet werden muss.
Die Regelung der Kostenpauschale wurde gesamtschweizerisch vereinheitlicht, und es gilt für Neumitgliedschaften ab dem 1. Januar 2025 folgende Regelung:
Wenn in den ersten zwei Mitgliedschaftsjahren auf Ihren Wunsch ein Beratungsfall begonnen werden muss, ist nebst dem Mitgliederbeitrag eine einmalige Kostenpauschale zu entrichten. Bei Beratung/Vertretung durch unsere Sektion sind dies Fr. 350.- inkl. MWST. Sollte der Einbezug unseres Rechtsdienstes von Procap Schweiz nötig sein, wird zusätzlich eine Pauschale von Fr. 450.- inkl. MWST fällig.